Moneypenny
Tours wurde 1988 gegründet und hat sich ganz auf die arabische Welt spezialisiert
...
Heute ist Moneypenny Tours einer der führenden Orient Spezialisten in
Deutschland und unterhält seine eigene Incoming-Agentur in Jordanien.
Moneypenny Tours ... Immer eine Idee voraus!
n den langen
Jahren ihrer Tätigkeit waren Frau Bauer - die Geschäftsführerin
der Moneypenny GmbH - und ihre Agentur eine der ersten, die den Tourismus
in Jordanien nach dem Golfkrieg ermöglichten. Selbstverständlich
stieß dies auf wohlwollende Anerkennung.
Ihre Majestät Königin Noor überreichte Frau Bauer eine Auszeichnung
für besondere Dienste im Tourismus.Am "9.9.99"
begeisterte Susanne Bauer erneut das Königshaus mit ihrer Pionierarbeit
- Die Idee der Opern Gala im römischen Theater zur Erinnerung an König
Hussein stammt von der Moneypenny Geschäftsführerin!
Die Schirmherrschaft der Veranstaltung übernahm Prinzessin Muna Al Hussein,
die 2. Frau des am 7.2.1999 verstorbenen König Hussein und Mutter des
Thronfolgers, König Abdullah II.
Nun wird jedes Jahr am 9. September eine Opern Gala "in Memoriam König
Hussein" im römischen Theater von Amman sowie ein zusätzliches
Konzert am 7. September im römischen Theater von Petra durchgeführt.
Moneypenny Tours .... Ihr Partner im Orient !
Flexibilität,
gute Kontakte zu den Hotels vor Ort sowie zu den Fluggesellschaften und äußerst
konkurrenzfähige Preise haben Moneypenny Tours innerhalb weniger Jahre
zu einem der führenden Orient Anbieter gemacht.
Im Jahr 2001 erhielt Moneypenny Tours, als einer der weltweit größten
Anbieter von Jordanien Reisen, den "Golden Award" von der jordanischen
Fluggesellschaft Royal Jordanian.Inzwischen
hat Moneypenny Tours auch enge Kontakte mit Mexiko aufgebaut.
Selbstverständlich sind die Reisen bei Moneypenny Tours durch eine Insolvenzversicherung
abgesichert!
Reisebedingungen
1. Abschluß des
Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle auf der Anmeldung
aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder
wie für seine Verpflichtungen eintritt.
Der Vertrag kommt durch die Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.
Sie erhalten eine schriftliche Reisebestätigung.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das der Reiseveranstalter
10 Tage gebunden ist. Der Vertrag des neuen Angebots kommt zustande, wenn
der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme
erklärt.
2. Bezahlung
(Dieser Passus wurde vom Gesetzgeber moniert: " Im Normalfall erwarten wir keine Anzahlung. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass von uns eine Anzahlung erwartet wird, z. B. in Hochsaisonzeiten, hier können wir eine Anzahlung in Höhe von höchstens 20 % fordern, dies wird jedoch ausdrücklich vor Reisebuchung bekannt gemacht. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens einen Tag vor Reiseantritt fällig").
Wir sind daher gezwungen, die AGBs wie folgt zu ändern:
Bei der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe zu 20 % des Reisepreises zu entrichten (wir behalten uns jedoch vor, auf diese Anzahlung zu verzichten, falls wir nicht in Vorleistung gehen müssen; dies teilen wir Ihnen bei der Buchungsbestätigung mit). Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis sofort zu entrichten, spätestens einen Tag vor Reiseantritt..
Ist die Bezahlung nicht erfolgt, so kann der Veranstalter die Leistung verweigern.
3. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Nebenabredungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl unterschritten, behält
sich der Reiseveranstalter vor, die Reise mit PKWs oder Taxis durchzuführen oder abzusagen. Wird eine Reise mangels Teilnehmern abgesagt, wird der Reiseteilnehmer vier Wochen vor Reiseantritt informiert und erhält den Reisepreis unverzüglich zurück, sollte dieser bereits entrichtet worden sein.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden
und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
wird er dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung
anbieten.
Falls aus irgendwelchen Gründen eine Verteuerung des Reisepreises notwendig
werden sollte, so hat der Kunde ebenfalls die Möglichkeiten einer kostenlosen
Stornierung oder Umbuchung.
5. Rücktritt durch
den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft.
Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang
mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Gerne schließen
wir für Sie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung bei der Europäischen
Reiseversicherung ab. Die Kosten hierfür sind abhängig vom Reisepreis.
Bei einem Rücktritt bis 40 Tagen vor Reiseantritt berechnen wir lediglich
eine Bearbeitungsgebühr von 30.- €.
Beim Rücktritt innerhalb eines kürzeren Zeitrahmens gelten folgende
Bedingungen sofern bei den Reiseangeboten nicht abweichende Bedingungen ausgewiesen sind:
Bei Linienflüge und Pauschalreisen mit Linienflügen fordern wir folgendes ein:
bis 30 Tage vor Abflug | 30% des Reisepreises, mindestens 52.- € |
29-21 Tage vor Abflug | 30% des Reisepreises |
20-11 Tage vor Abflug | 50% des Reisepreises |
10-02 Tage vor Abflug | 85 % des Reisepreises |
02-00 Tage vor Abflug | 90 % des Reisepreises |
Bei Umbuchung kann der Reiseveranstalter die ihm entstandenen Kosten berechnen.
Moneypenny führt eine Umbuchung bis zu 10 Tagen vor Reiseantritt i.d.R.
kostenlos durch, soweit die Tickets noch nicht ausgestellt wurden.
Bei Pauschalreisen mit Charterflügen gelten die Rücktrittsbedingungen
des entsprechenden Charterveranstalters. Bei den Reisen "Petrus",
"Paulus", "Nabatäer", "Heiliges Land" und
"Leptis Magna" ist dies "Phoenix Reisen" mit folgenden
Bedingungen: Bis 30 Tage vor Abflug: 4%, aber mindestens 25.- €; 29-21Tage:
30 %, 20-11 Tage: 50 %; 10-2 Tage: 60 %; 1Tag bzw. Nichtanreise: 75 % des
Reisepreises.
6. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und
Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen den Reisevertrag kündigen:
a.) ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung
des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist.
Die dem Reiseveranstalter entstandenen Kosten kann dieser in Rechnung stellen.
b.) bis 3 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn bereits
bei der Ausschreibung darauf hingewiesen wurde.
Der Kunde erhält den Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages
wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise durch nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert
oder gefährdet, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch
der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Leistungen oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten den Reisenden
zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
I. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
a.) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b.) die sorgfältige Auswahl u. Überwachung der Leistungsträger
c.) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d.) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Ort- und Landesüblichkeit
II. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen, sofern es sich nicht nur um eine Vermittlung zum Selbstkostentarif
handelt.
III. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit
Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung
darauf hinweist. Er haftet daher nicht selbst für die Erbringung der
Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall
nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
Vermittlung von Flügen und Linienbussen sind generell Fremdleistungen.
10. Gewährleistung
I. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er
eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung
aus wichtigem, objektiv erkennbaren Grund ablehnen.
I. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen. Der
Reisepreis ist in einem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit
des Verkaufs der Wert der Reise im mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen
Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der
Reisende schuldhaft unterläßt den Mangel anzuzeigen.
III. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe obwohl die Abhilfe möglich ist und wird die Reise infolge der
nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt,
so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Er schuldet dem Reiseveranstalter
den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse sind.
11. Beschränkung
der Haftung
I. Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen
Reisepreis beschränken,
a.) soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig
herbeigeführt wird oder
b.) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen des Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
IV. An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, Tauchfahrten, Sportkursen,
Übernahme von Mietautos usw., die nicht ausdrücklich in den eingeschlossenen
Leistungen des Reiseveranstalters genannt sind, beteiligt sich der Reisende
auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingewiesen, daß weder Boote noch
Tauchgeräte oder sonstige Sportgeräte, wie auch Leihwagen versicherungsmäßig
abgedeckt sind. Die Sorge für Versicherungsschutz obliegt dem Reiseteilnehmer.
Eine diesbezügliche Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Ansprechpartner sind zuerst die
örtlichen Agenturen. Bitte beachten Sie, daß eine Mängelanzeige
gegenüber dem Hotelpersonal oder dem örtlichen Reiseleiter nicht
die Anzeige gegenüber der Agentur ersetzt.
Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem Beförderungsunternehmen
anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust des Reisegepäcks.
Unterläßt es der Reisende schuldhaft einen Mangel nicht beheben, so müssen
Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden.
Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so bestehen keinerlei
Ansprüche auf Leistungsminderung.
13. Ausschluß
von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Eine bestimmte
Form der Erklärung ist nicht erforderlich. Ansprüche der Reisenden
verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende
Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist.
14. Paß-, Visa-,
Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung von
Visa für Angehörige von EG-Staaten auch wenn der Reisende den Reiseveranstalter
dazu beauftragt, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die Verzögerung
zu vertreten. Für andere Staatsangehörige übernehmen wir keinerlei
Haftung in Visaangelegenheiten.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller, für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation oder Nichtinformation
des Reiseveranstalters bedingt sind.
Der Reiseveranstalter haftet nicht bei fehlerhafter Visaerteilung bzw. falschen
Paßeinträgen durch Botschaften, Konsulate und Grenzbehörden.
Schikane bei Ein- und Ausreise - insbesondere bei Reisen nach Israel - die
längere Wartezeiten an den Grenzen erforderlich machen, sind vom Reiseveranstalter
nicht zu beeinflussen und er kann daher auch nicht haftbar gemacht werden.
15. Offensichtliche
Druck- od. Rechenfehler
Offensichtliche Druck- oder Rechenfehler berechtigen zur Anfechtung des Reisevertrages.
Ein evtl. eingetretener Vertrauensschaden wird ersetzt, es sei denn, die Anfechtbarkeit
war bekannt oder hätte erkannt werden müssen.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Hauptsitz in Nürnberg
verklagen. Nürnberg ist auch der Gerichtsstand für Vollkaufleute,
für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben
sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist.
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Kann der Leistungsträger vor Ort die Leistungsstörung
Bitte beachten Sie:
Insbesondere die knappe Hotelkapazität am Toten Meer in Jordanien bzw.
in Aleppo und Palmyra in Syrien führt manchmal zu Überbuchungen,
die der Reiseveranstalter nicht beeinflussen kann. Generell muß in solch
einem Fall eine Unterbringung in Mehrbettzimmern, das Ausweichen auf andere
Hotels. Bei finanziellen Einsparungen leitet der Reiseveranstalter dies an
die Reisenden weiter.
Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet die Kosten einer Unterbringung
in einer höheren Hotelkategorie zu übernehmen, falls andere Alternativen
zur Verfügung stehen.
Die Einteilung der Zimmer obliegt den Hoteliers. Für gelegentliche Ausfälle
bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung haften wir nicht.
Desgleichen nicht für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen
wie Lift, Klimaanlage, Swimmingpool u.a.
Die Teilnahme an Jeepsafaris, Kamel- oder Pferdetouren sowie Bootsausflügen
ist freiwillig. Wir übernehmen keinerlei Haftung bei Unfällen. Sind
diese Leistungen bereits im Reisepreis enthalten, so können wir bei Nichtteilnahme
keine Rückerstattung gewähren.
Die Jeeps der Beduinen und Taxis sowie öffentliche Verkehrsmittel sind
meist nicht die neusten Modelle und würden bei uns oft kein TÜV-Siegel
erhalten.
Sie reisen in arabische Länder, deren Lebensstil nicht mit unserer westlichen
Welt verglichen werden kann. Man lebt dort nach der Devise insh Allah
bokra, was bedeutet: mit Gottes Hilfe morgen. Haben Sie
bitte Verständnis, wenn Ihr Flug z.B. nicht mit Lufthansa-Pünktlichkeit
abfliegt ... oder wenn kleine Defekte in den Hotelzimmern einfach übersehen
werden. Der Tourismus steckt noch in den Kinderschuhen.
Die arabische Bevölkerung ist sehr gastfreundlich und man wird immer
bemüht sein, Sie überall herzlich Willkommen zu heißen.
Wenn in arabischen Ländern gefeiert wird, kann es 'mal etwas laut werden.
Ein in unserer Hotelbeschreibung als ruhiges Hotel ohne Disco
und Night Club deklariertes Hotel, kann auch ´mal recht laut werden,
wenn dort eine Hochzeit gefeiert wird! Eine gewisse Tolleranz müssen
Sie entgegenbringen.
Im "Jordanien-Mini-Reiseführer" und in den "Lander A-B-C"s
haben wir versucht, Vor- und Nachteile verschiedener Hotels aufzuzeigen. Die
von uns angebotenen Hotels werden von uns regelmäßig getestet.
Der Hotelstandard kann sich jedoch ändern.
Renovierungsarbeiten werden manchmal vorgenommen, ohne uns vorher zu informieren.
In diesem Fall - sollten die Bauarbeiten für Sie störend sein -
bitten wir Sie, unsere Agenten im Land umgehend zu verständigen, so daß
ein Hotelwechsel veranlaßt werden kann.
Unsere Reisebedingungen
sind die allgemein üblichen Bedingungen.
Sollten vom Gesetzgeber zwischenzeitlich Änderungen vorgenommen worden
sein, erkennen wir diese selbstverständlich an.
Moneypenny Werbeagentur
und Veranstaltungsservice GmbH
Geschäftsführerin: Dipl. Kff. Susanne Bauer
HR B8568; UST-IdNr.: DE133564193
Außenstr. 6-8
90453 Nürnberg
Tel. 0911 - 6324673
Fax: 0911 - 6328312
info@moneypenny.de